Urheberrecht 2030

Eine Gruppe exponierter deutscher RechtwissenschaftlerInnen unter Beteiligung des Bundesjustizministeriums projektierte einen interdisziplinären Diskurs zur Zukunft des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Den InitiatorInnen zufolge ist es in der digitalisierten und vernetzten Welt dringender denn je, über die Regulierung des Urheberrechts ganz neu nachzudenken. Dazu sei zwar in der Wissenschaft schon einiges gesagt und geschrieben worden, wichtig sei aber, diese Ideen zu einem schlüssigen Gesamtkonzept zu verdichten, um sie so in einen auch gesellschaftlich wirksamen kontinuierlichen Prozess zu überführen.

Konkretes Ziel für einen interdisziplinären und hochkarätig besetzten Workshop der einschlägigen Community war es, wichtige AkteurInnen und ExpertInnen (mehrheitlich LehrstuhlinhaberInnen und/oder InstitutsleiterInnen) in einen kollaborativen und kreativen Austausch zu bringen, um die Grundlagen für ein Memorandum „Urheberrecht 2030“ zu erarbeiten, welches nach Möglichkeit im Rahmen einer internationalen Konferenz zum Immaterialgüterrecht vorgestellt und diskutiert werden kann, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die deutsche EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 plant.

Gemeinsam mit Dr. Robert Gaßner wurde die zweitägige Arbeitstagung im Kreativ-Format „Szenario-Workshop“ entworfen und ergebnisorientiert durchgeplant. In enger Kooperation mit dem Justizministerium und dem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht der Universität Bayreuth konnten so zwei ertragreiche Arbeitstage im Tagungszentrum Schloss Burgellern bei Bamberg durchgeführt werden, die alle Anwesenden inspirierten und die gewünschten Grundlagen für zukünftige Kooperationen erzielten.